Mittwoch, 7. Januar 2015

Urteil: Alternativmedizin von der Steuer absetzbar

Alternativmedizin ist von der Steuer absetzbar. Die Behandlung muß nur vom Arzt verordnet sein.

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/article/863569/urteil-laesst-alternativmedizin-steuer-absetzen.html

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